Engagementbörse

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Randgruppen unterstützen

Ausgegrenzte Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind bzw. in prekären oder unzumutbaren Wohnverhältnissen leben, Gefangene im Justizvollzug, Haftentlassene, aber auch Opfer von Straftaten brauchen für ihre Integration Ihre Unterstützung, Ihr bürgerschaftliches Engagement.

Wohnungslosenhilfe

(Copyright Andreas Richter, Dresden) (Copyright Andreas Richter, Dresden)

Die Wohnungslosenhilfe unterstützt, berät und betreut Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit betrohte Menschen.

Der Wohnungslosigkeit geht überwiegend der Verlust des eigenen Wohnraumes aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten voraus, beispielsweise aufgrund fehlender finanzieller Mittel, gesundheitlicher Probleme, fehlender sozialer/familiärer Kontakte.

Zum Schutz sowie zur Resozialisierung dieser Personen sind in den Landkreisen und Kreisfreien Städten zahlreiche spezifische Hilfsangebote vorhanden, die mit Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege umgesetzt werden.

Görlitzer Tafel (Copyright TAURIS Stiftung e.V., Johannes Grohmann)

Ob und wo Ihr Engagement hilfreich ist, erfahren Sie über

 

Ehrenamtliche Mitarbeit im Gefängnis und dem Sozialen Dienst der Justiz

Die Justizvollzugsanstalten und der Soziale Dienst der Justiz sind auf die ehrenamtliche Mitarbeit möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Sie können Ihre ehrenamtliche Tätigkeit entsprechend Ihren Fähigkeiten und Interessen gestalten, beispielsweise

  • einen Gefangenen oder Strafentlassenen regelmäßig besuchen,
  • ihm Briefe schreiben und neue Kontakte vermitteln,
  • Hilfe bei der Vorbereitung auf die Entlassung geben und
  • Gruppenarbeit oder Freizeitmaßnahmen organisieren.

Weitere Informationen zur Ehrenamtlichen Mitarbeit im Justizvollzug.

Jeder Anfang ist schwer.
Vor der Aufnahme der Tätigkeit sollten Sie sich über Ihre Grenzen und Möglichkeiten im Klaren sein.
Die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten (PDF, 7 KByte) und des Sozialen Dienstes der Justiz (PDF, 13 KByte) unterstützen Sie gerne bei der Aufnahme und Ausübung des Ehrenamtes. Darüber hinaus können Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Justizvollzug im Sächsischen Staatsministerium der Justiz sowie an die Mitarbeiter der Vereine der freien Straffälligenhilfe (PDF, 7 KByte), der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und Vereine, die bereits in den Justizvollzugsanstalten tätig sind, wenden.

Während Ihrer Tätigkeit erhalten Sie - entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen - Unfallschutz.

Ihre Zulassung beantragen Sie bitte bei der Justizvollzugsanstalt (PDF, 7 KByte) oder dem Sozialen Dienst der Justiz (PDF, 5 KByte) in der Nähe Ihres Wohnsitzes.

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