Engagementbörse

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Ideen und Engagement unterstützen

Da sich bürgerschaftliches Engagement grundsätzlich durch Freiwilligkeit auszeichnet, sind die Möglichkeiten des Staates, dieses Engagement zu unterstützen, gering. Aber es können Gestaltungsräume, wie entsprechende Rahmenbedingungen, geschaffen werden.
 

Beispielsweise stellt der Freistaat Sachsen finanzielle Mittel zur Verringerung von Aufwendungen (Aufwandsentschädigung) für bürgerschaftlich Engagierte in einer Vielzahl von Bereichen zur Verfügung:


Sofern das Engagement nicht bereits aus einem anderen Förderprogramm unterstützt wird, besteht obendrein die Möglichkeit, Zuwendungen gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL "Wir für Sachsen") zu beantragen. Weitere Informationen zur FRL "Wir für Sachsen" finden Sie hier.

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